Als gesundheitsschädlich eingestufte Vitamin B6-Gehalte
in Nahrungsergänzungsmitteln - Untersuchungsergebnisse 2015

Das LGL hat 2014 in sechs als Food Supplement oder Nahrungsergänzungsmittel bezeichneten Produkten, die unter anderem auch zur Verwendung „vor allem für Sportler“ ausgelobt wurden, die hohen deklarierten Gehalte an Vitamin B6 bestätigt und diese Produkte beanstandet. 2015 hat das LGL die Untersuchungen fortgesetzt und weitere neun Produkte mit zum Teil sehr hohen deklarierten Vitamin-B6-Gehalten analysiert. Alle Produkte wurden als nicht sichere Lebensmittel beurteilt und auch über das Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF) kommuniziert. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit(Scientific Commitee on Food, SCF) hat im Jahr 2000 für die Aufnahme von Vitamin B6 einen sicheren Höchstwert (Save upper Level) von maximal 25 mg Vitamin B6 pro Tag festgelegt. Dieser Wert wurde für die 2014 und 2015 untersuchten Proben in acht Produkten um etwa das Doppelte, in weiteren sieben Produkten um ein Vielfaches bis zu der zehnfachen oder in einem Einzelfall zwanzigfachen Menge überschritten (siehe Abbildung).

Für den Verbraucher sind hohe Vitamingehalte an dem verpflichtend anzugebenden Prozentsatz des Referenzwertes % NRV (Nutrient Reference Value) erkennbar. Die für Vitamin B6 nach Lebensmittelinformationsverordnung (VO(EU) Nr.?1169/2011) genannte Referenzmenge für die tägliche Zufuhr von 1,4 mg entspricht 100 % des Nährstoffbezugwertes (NRV). Im Fall der beanstandeten Produkte beträgt dieser Wert, berechnet nach dieser europäischen Vorgabe aus den deklarierten und analysierten täglich zuzuführenden Vitamin-B6-Gehalten, über 3.500 % bzw. in einem Fall über 35.000 %.
Insbesondere Produkte, die die Verbraucher über das Internet mit originär englischsprachiger Kennzeichnung und Herkunft USA beziehen, enthalten hiervon abweichend niedrigere Angaben in % DV (Daily Value), da dort ein anderer Referenzwert zugrunde gelegt wird. Alle beanstandeten Vitamin B6-Produkte wurden durch die Kreisverwaltungsbehörden aus dem Verkehr gezogen.

In der grafischen Darstellung werden die beanstandeten Produkte aus 2014 und 2015 als Balkendiagramm gezeigt. Deutlich wird, dass im Jahr 2015 nach wie vor Produkte mit teilweise sehr hohen Vitamin B6 - Gehalten (von 50 mg bis 500 mg) im Einzelhandel und insbesondere über das Internet angeboten werden. Zur Orientierung wird der von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit festgelegte sichere Höchstwert von maximal 25 mg Vitamin B6 pro Tag mit einem Querbalken gekennzeichnet.

Abbildung : Deklarierte Tagesverzehrsmengen in mg Vitamin B6 für beanstandete Produkte mit Bezug zumeist Internethandel

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