Mehrwertige Alkohole in Bonbons

Stand:
Handelt es sich bei "mehrwertigen Alkoholen" z. B. in zuckerfreien Bonbons um "Alkohol", der auch in alkoholischen Getränken zu finden ist?
Nährwerttabelle einer Packung zuckerfreier Bonbons, auf der die Angabe "mehrwertige Alkohole" umrandet ist
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Bei mehrwertigen Alkoholen handelt es sich nicht um "Alkohol" im herkömmlichen Sinne, also Trinkalkohol, sondern um sogenannte Zuckeralkohole oder Zuckeraustauschstoffe. Sie dienen zum zahnschonenden und kalorienarmen Süßen und zählen zu den Zusatzstoffen. Den Blutalkoholgehalt erhöhen sie nicht.

Zuckeraustauschstoffe wie Xylit, Sorbit oder Isomalt fördern im Gegensatz zu herkömmlichem Zucker nicht die Entstehung von Karies. Ihr Energiegehalt von 2,4 Kilokalorien pro Gramm ist nur etwa halb so groß wie der von Haushaltszucker. Zuckeraustauschstoffe sind somit deutlich kalorienärmer als Zucker, aber nicht kalorienfrei. Einzige Ausnahme ist Erythrit. Es liefert keine Energie.

Beim Verzehr größerer Mengen können Zuckeraustauschstoffe abführend wirken. Für Personen mit Fruktose-Malabsorption sind allerdings insbesondere Sorbit und weitere Zuckeraustauschstoffe schon beim Verzehr geringer Mengen unverträglich.

Da Zuckeraustauschstoffe zu den Kohlenhydraten gehören, kann ihr Gehalt in der Nährwerttabelle zusätzlich zum Zucker, als Untergruppe der Kohlenhydrate, abgelesen werden. Die Angabe würde lauten: "davon mehrwertige Alkohole". Allerdings ist sie für Hersteller nicht verpflichtend.

In der EU sind acht Zuckeraustauschstoffe zugelassen: Sorbit (E 420), Mannit (E 421), Isomalt (E 953), Maltit (E965), Lactit (E 966), Xylit (E967), Erythrit (E 968), Polyglycitolsirup (E 964). Welcher Zuckeraustauschstoff im Produkt verwendet wurde, kann man in der Zutatenliste ablesen. Lebensmittel, die einen dieser Zusatzstoffe enthalten, müssen den Hinweis "mit Süßungsmittel(n)" tragen. Beträgt der Anteil an Zuckeraustauschstoffen mehr als zehn Prozent im Gesamtprodukt, ist der Warnhinweis "Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken" vorgeschrieben.

Zum Weiterlesen:

Süße Zusatzstoffe: Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe | Lebensmittelklarheit

Video: Zuckeralkohole - Süße ohne Reue? | Lebensmittelklarheit

 

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Anmerkung der Redaktion:

Bei Zuckeralkoholen handelt es sich nicht im Trinkalkohol, sondern um eine chemische Bezeichnung für Zuckeraustauschstoffe.

Sie können daher Zuckeralkohole ohne Bedenken konsumieren.

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