Ich habe mit Hermes ein Paket versendet. Da angeblich ein Scannfehler vorlag, lag das Paket mehrere Tage im Verteilzentrum. Nach einem Anruf von mir und Richtigstellung der Empfängeradresse, sollte das Paket nun endlich zugestellt werden. Nachdem sich in der Sendungsverfolgung der Status wieder nicht änderte, rief ich wieder bei Hermes an. Nun hieß es, das Paket geht an mich zurück. Gleichzeitig erhielt die Empfängerin eine Nachricht von Hermes, dass die Sendung nicht mehr an Sie zugestellt wird. Zwei Tage später erhielt sie jedoch die Mitteilung, dass das Paket ausgeliefert sei und an einem Wunschort liegt. Dort ist es nie angekommen. Nun ist das Paket weg und ich sitze auf dem Schaden, obwohl es sich um ein versichertes Paket gehandelt hat. Nach mehreren Anrufen wird mir nicht weiter geholfen und der Fall ausgesessen.
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Mein Schaden beträgt nun 200 Euro plus Versandkosten.
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Kommentar der Verbraucherzentrale
Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.
Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.
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Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.