Paket wurde angeblich am 26.02.2019 zugestellt (laut Onlinetracking). Ich war im Ausland. Paketbote hat meiner Schwester ein anderes Paket übergeben, sie unterschreiben lassen und das fehlende Paket mit einem Mobiltelefon vermutlich selbst eingesteckt? Er hatte es nämlich definitiv in der Hand - eine Benachrichtigungskarte über die Zustellung für beide Pakete habe ich von ihm bekommen.
Ich bin ratlos - DHL Mitarbeiterin Nr.1 spricht kaum Deutsch und nimmt widerwillig einen Schadensfall auf. Rufe nochmal an nachdem ich mit dem Versender telefoniert habe und erfahre dann von einem anderen DHL Mitarbeiter, dass ich angeblich behauptet hätte ich würde den Empfänger nicht kennen (also Schadensfall auch komplett falsch aufgenommen). Nichts passiert erkennbar. Habe Anzeige bei der Polizei erstattet, bin aber verzweifelt und entsetzt. Auch ob dieser Dreistigkeit und der Nonchalance mit der DHL dem an der Hotline begegnet.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.
Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.
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Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.