Das Paket war fast drei Wochen innerhalb Deutschlands unterwegs und wurde am 13.02.2019 zugestellt. Ich habe die Versenderin in der Zwischenzeit gebeten, bei DHL einen Nachforschungsauftrag einzuleiten, da ich der sicheren Annahme war, das Paket sei verloren gegangen.
Daraufhin erhielt sie ein Schreiben, dass das Paket am 13.02.2019 um 11:02 angeblich an mich persönlich zugestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war ich nachweislich auf der Arbeit, was mein Arbeitgeber auch jederzeit bestätigen kann (dies habe ich DHL bereits auch so mitgeteilt).
Auf dem Abliefernachweis ist ebenfalls eine Unterschrift zu sehen, die angeblich meine sein soll. Nur stimmt dies auch nicht. Die Unterschrift ist nicht meine. Es sieht jedoch nach meinem Nachnamen aus.
Die Frage ist hier, ob jemand die Unterschrift gefälscht hat und wer mein Paket entgegen genommen hat?
DHL beantwortet meine Fragen leider nicht, weil ich nicht der Versender bin und hilft mir nicht weiter.
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Kommentar der Verbraucherzentrale
Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.
Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.
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