Paket

Fehlender und falscher Paketinhalt

Die Sendung wurde auf dem Versandweg beschädigt und nachverpackt. Bei der Nachverpackung muss ein Fehler unterlaufen sein: Es befanden sich bei Zustellung zusätzliche Gegenstände im Paket, die nicht mitverschickt worden sind! Dafür fehlte ein Teil der Sendung... Als ich beim DHL Kundenservice anrief, um nachzufragen, wie ich vorgehen sollte, wurde ich unfreundlich mit "Was wollen Sie eigentlich?" abgefertigt und aus der Leitung geworfen!

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Kommt es bei der Nachverpackung durch den Dienstleister zu Problemen, fällt dies selbstverständlich in den Zuständigkeitsbereich des Transportunternehmens.

Fremde Ware muss der Paketdienstleister abholen und dem eigentlichen Empfänger zustellen.

Bei Schäden an der Ware oder fehlenden Teilen haftet das Transportunternehmen. Haben sie Ware online gekauft, sollten Sie immer auch den Händler informieren: Denn erst mit Erhalt der Ware wird der Kaufpreis fällig.

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