Paket stand hinter dem Haus. Durch Zufall entdeckt. Keine Benachrichtigung im Briefkasten. Es wurde keine Abstellgenehmigung erteilt. Bezahlte Ware hätte bei Regen einen Totalschaden erlitten. Angeblich mit meinem Namen unterschrieben. Das ist in meinen Augen Urkundenfälschung.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Das Fälschen der Unterschrift durch den Zusteller ist strafrechtlich relevant und kann bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden. Bei der gefälschten Unterschrift auf einem digitalen Lesegerät handelt es sich jedoch nicht um eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB, sondern vielmehr um „Fälschung beweiserheblicher Daten“ gem. § 269 StGB. Mit dem Aktenzeichen können Sie dann auch gegenüber dem Dienstleister auf den Sachverhalt hinweisen und ggf. Schadensersatz fordern.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Das Fälschen der Unterschrift durch den Zusteller ist strafrechtlich relevant und kann bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden. Bei der gefälschten Unterschrift auf einem digitalen Lesegerät handelt es sich jedoch nicht um eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB, sondern vielmehr um „Fälschung beweiserheblicher Daten“ gem. § 269 StGB. Mit dem Aktenzeichen können Sie dann auch gegenüber dem Dienstleister auf den Sachverhalt hinweisen und ggf. Schadensersatz fordern.