Paket

Paketempfang quittieren, obwohl kein Paket zugestellt wurde

Der Hermes Bote hat angeblich ein Paket zu meinen Eltern (Empfängeradresse) gebracht. Aber es ist dort nie aufgetaucht. Meine Eltern waren zum Auslieferungszeitpunkt nicht zu Hause, auch niemand der Nachbar hat ein Paket für mich an diesem Tag angenommen. Außerdem wurde auch keine Mitteilung im Briefkasten hinterlegt. Der Hermesbote behauptet, dass er die Sendung in den Briefkasten gesteckt hat. Aufgrund der Abmessungen der Sendung kann das Paket unmöglich durch den Briefkastenschlitz gepasst haben. Also eine Lüge !
Anstatt dass Hermes intern klärt, wer das Paket veruntreut oder gar entwendet hat, wurden meine Eltern schon mind. 2 genervt, sie sollen den Paketempfang quittieren. Das grenzt an Nötigung ! Hinter dem Dokument, auf dem meine Eltern den Paketempfang quitieren sollten, habe ich zufällig ein weiteres internes Hermes Dokument entdeckt. Es sieht nach einer Empfangsbestätigung mit einer gefälschten Unterschrift [...] aus. Keiner unsere Familie hat eine solche Handschrift. Das könnte man fast als Urkundenfälschung werten. Hermes reagiert auch auf keine Verlustmeldung.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.

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