Paket

Falle "Garagenvertrag" - Hermes fein raus...

Dieses Mal ist uns der sogenannte "Garagenvertrag" teuer zu stehen gekommen. Ich hatte für knapp 120,- Euro Herbst-Kleidung für meine beiden Töchter bestellt, die spurlos verschwunden ist. Laut Sendungsverfolgung wurde das Paket nachmittags um 15.40 Uhr ausgeliefert. Ich war zuhause, hatte die Haustür offen, gab einem Schüler Klavierunterricht und hätte ein Hermes-Auto auf dem Hof mitbekommen. Und unser Hund auch! Es war niemand da und es lag auch kein Zettel im Briefkasten, wie es sonst üblich ist.
Auf mein mittlerweile 2-fach telefonisches Nachfragen und eine schriftlicher Beschwerde verweist Hermes lediglich auf die Abstellgenehmigung. Auch der Versender "kann da leider nichts machen".
Uns passiert es regelmäßig, dass Sendungen (auch von anderen Dienstleistern) hier falsch abgegeben werden, da es mehrere Straßen mit "Tiergarten" im Namen gibt. In der Eile, in der die Jungs ausliefern, hat garantiert wieder jemand nicht richtig raufgeschaut und schon liegt meine Ware irgendwo anders. Da hat sich sicher jemand gefreut...! Hab ich eine Chance, dass Hermes nachforscht und mir ggf. die Ware ersetzt? Oder ist es am Ende wirklich so, dass man verloren hat mit Garagenvertrag? Dann wäre dem Betrug ja Tür und Tor geöffnet...

Ist Ihnen das auch passiert?
Paketdienstleister

Stellungnahme des Paketdienstleisters

Die Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH schreibt:


Einer Ablage am dauerhaften Wunschablageort muss ein Zustellversuch beim Kunden vorausgehen und das Hinterlassen einer Benachrichtigungskarte folgen. Wir bitten für die Abweichung vom vereinbarten Zustellprozess, die offenbar zum Verlust der Sendung führte, um Entschuldigung. Wir haben die Beschwerdeführerin für eine abschließende Klärung kontaktiert.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Grundsätzlich sehen wir die Nutzung eines Ablagevertrags nicht ohne Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher. Nach ordnungsgemäßer Ablieferung am Ablageort haften Absender bzw. Empfänger selbst für Verlust und Beschädigung und nicht mehr der Paketdienstleister. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten aus unserer Sicht daher im Einzelfall eine entsprechende Vereinbarung genau abwägen.


Weitere Informationen erhalten Sie hierzu in unserem Frage-Antworten-Bereich z.B. unter https://www.verbraucherzentrale.de/haftet-der-paketdienstleister-fuer-ein-geoeffnetes-paket--fuer-welches-eine-abstellgenehmigung-bestand-und-dort-abgestellt-worden-war-

Zur Beschwerde-Pinnwand