Ärger beim Zahnarzt - wer hilft weiter?

Stand: 01.09.2016    Drucken
Nicht immer verläuft die Behandlung beim Zahnarzt ohne Probleme. Unzufriedenheit mit Zahnersatz oder Füllungen, Verweigerung von Kassenleistungen oder überteuerte Rechnungen gehören zu den täglichen Ärgernissen von Patienten.
Freundliche Telefonistin
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Manchmal möchte man aber auch einfach eine unabhängige zweite Meinung haben, z.B. zu seinem Heil- und Kostenplan oder zu einer vorgeschlagenen Therapie.

Wir zeigen Ihnen welche Hilfs- und Beratungsangebote es gibt.

Patientenberatungsstellen der Verbraucherzentralen

In vielen Bundesländern bieten die Verbraucherzentralen in ihren Beratungsstellen eine persönliche Beratung zu Gesundheitsthemen an. Wer Fragen zu seinen Rechten als Patient hat oder wer mit seinem Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gescheitert ist, kann sich dort von speziell geschulten Mitarbeitern oder Honoraranwälten beraten lassen.

In Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bieten die Verbraucherzentralen spezielle zahnärztliche Beratung z. B. zum Thema Zahnersatz an. Dies geschieht in Kooperation mit Zahnärzten der Zahnärztekammern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.

Übersicht aller Beratungsstellen und Angebote der Verbraucherzentralen.

Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen

Die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen (kurz: BAGP) ist eine Arbeitsgemeinschaft von regionalen unabhängigen Patientenstellen. Sie hilft und berät auch zu zahnärztlichen Themen.

Die Patientenstellen helfen z. B. bei Konflikten mit dem Zahnarzt oder der Krankenkasse. Sie beantworten allgemeine Fragen über Behandlungskosten und verschiedene Behandlungsmöglichkeiten und leisten Unterstützung bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler.

Übersicht aller Beratungsstellen der BAGP

Krankenkassen

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten einen kostenlosen, zahnärztlichen Beratungsservice für ihre Versicherten an. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Beratungsmöglichkeiten man für Sie bereithält.

Liegt der Verdacht auf einen Behandlungsfehler vor, ist die Kasse sogar verpflichtet, ihre Versicherten zu unterstützen. Besteht ein Verdacht auf Mängel, etwa bei eingegliedertem Zahnersatz, kann die Krankenkasse dies mit einem Mängelgutachten prüfen lassen. Allerdings entscheidet die Krankenkasse und nicht der Patient über die Frage, ob ein Gutachten angefertigt wird oder nicht. Dieser Service ist für Patienten kostenlos.

Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Die Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV`n) bieten teilweise getrennt und teilweise gemeinsame Patientenberatungsstellen in den einzelnen Bundesländern an. Wenn ein Patient sich zu zahnmedizinischen Behandlungen beraten lassen möchte, Fragen zum Heil- und Kostenplan hat oder seine Rechnung überprüfen möchte, findet er hier kostenlose Beratungsangebote.

Wer den Verdacht hat, dass der Zahnarzt eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat oder sich ansonsten falsch verhalten hat, kann sich direkt bei diesen Stellen beschweren. Im Falle von konkreten Anhaltspunkten sollten (Landes-)Zahnärztekammern und KZV`n in ihrer Funktion als Berufsaufsicht Verdachtsfällen nachgehen und diese gegebenenfalls ahnden.

Übersicht aller Beratungsangebote von Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen

Speziell zum Thema "Zahnersatz" haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Bundesländern ein sogenanntes Zweitmeinungsmodell geschaffen. Hier können Patienten sich in einer persönlichen Beratung eine zweite Meinung zu ihrer geplanten Zahnersatzbehandlung einholen. Vorteil: Der Zahnarzt, der berät, darf die geplante Behandlung nicht selber übernehmen, zieht also somit auch keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Beratung. Dieser Service steht allerdings nur gesetzlich Versicherten zu.