Sonstiges
Zollbenachrichtigung verspätet zugestellt - Zollsendung deswegen retourniert.
Ich hatte im Ausland eine Warensendung bestellt, diese ist erwartungsgemäß beim Zollamt gelandet.
Mit Brief der Post (Postsache), Schreibdatum 02.01.2018 wurde ich darüber informiert, dass ich innerhalb sieben Tagen ab Schreibdatum meine Ware abholen soll. Dieser Brief wurde mir erst am 11.01.2018 zugestellt. Ich war noch am gleichen Tag beim Zoll - zu spät, die Ware wurde bereits zurückgeschickt.
Glücklicherweise war der Versender im Ausland kooperativ und hat die Ware nach Erhalt nochmals an mich geschickt. Auf den doppelten Portokosten (insgesamt EUR 32,25) bin ich aber "sitzengeblieben". Vom der Diskussion und dem Aufwand mit dem Versender mal ganz abgesehen.
Eine schriftliche Reklamation bei der Deutschen Post Beschwerdestelle (deren Zeichen [...]) ergab, das eine Haftung gem. AGB ausgeschlossen sei. Kulanterweise wurden einige Briefmarken beigelegt.
Schade, dass sich die Deutsche Post nicht klar zu Ihren gravierenden Zustellverzögerungen bekennt und zumindest nachweisbare, kleinere Schäden einfach (wie von mir gefordert) übernimmt.
Ob die AGBs in dieser Hinsicht überhaupt wirksam zustande gekommen sind, ist noch eine ganz andere Frage...
KEINE STELLUNGNAHME
Der Anbieter (Deutsche Post) hat von der Möglichkeit Stellung zu nehmen, keinen Gebrauch gemacht.