Einschreiben mit Rückschein
Verletzung des Briefgeheimnisses
Einschreiben mit Rückschein,
auf dem Rückschein war nur eine unleserliche Unterschrift erkennbar. Das Geschlecht/Vornahme waren nicht genannt. Das habe ich reklamiert. Die Deutsche Post AG teilte mir daraufhin mit, das der Rückschein vom Empfänger nicht ausgefüllt werden muss. Weiterhin meint die Post das mein Einschreiben mit Rückschein "andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen" ausgehändigt wird. Meine Rückfrage an die Post, "also auch an den zufällig anwesenden Pizzaboten". Weiterhin habe ich die Post gefragt, wie dann eine rechtssichere Zustellung auch unter dem Aspekt des Briefgeheimnisses und des besonderen Beförderungsvertrages des "Einschreibens mit Rückschein" gegeben ist.
KEINE STELLUNGNAHME
Der Anbieter (Deutsche Post) hat von der Möglichkeit Stellung zu nehmen, keinen Gebrauch gemacht.