Sonstiges
Tote als Auftraggeber?
nach dem Tod meiner Schwester [...] habe ich einen Nachsendeauftrag wegen des Sterbefalls gestellt und den Briefkasten zugeklebt, damit er nicht überläuft.
Nachdem Unterlagen für meine Schwester in der Zwischenzeit hätten eingehen müssen, bin ich unruhig geworden und habe heute telefonisch zuerst bei einem falschen Anbieter und dann bei [...] nachgefragt, ob alles in Ordnung sei, da ich Post an die Verstorbene vermissen würde. Nach vier! Weiterleitungen und der Zusage, dass mein Gespräch aufgezeichnet werden könne, meldete sich eine Mitarbeiterin und fragte nach meinen Wünschen. Die Diskussion wurde ziemlich hitzig, da die Mitarbeiterin mehrmals betonte, ich hätte einen Fehler gemacht, hätte den Vordruck falsch ausgefüllt.
Unter Auftraggeber sei der falsche Name eingegeben. Mein Einwand, dass die Tote wohl kaum Auftraggeberin sein könne, wurde damit begründet, die Post könne nicht wissen, wer gestorben sei. Es zeigte auch keine Wirkung, als ich darauf hinwies, dass als Auftraggeber vorsichtshalber zwei Namen angegeben wurden, da mir nicht klar war, ob als Empfänger für unseren Postboten ein Name genügt. Die bisherige und die neue Adresse sind korrekt ausgefüllt. Die Mitarbeiterin sah kein Versehen auf Seiten der Post, ich hätte den Vordruck richtig ausfüllen müssen. Mein Einwurf, bei Unklarheit hätte zumindest die angegebene Rufnummer oder E-Mailadresse kontaktiert werden können, wurde nicht akzeptiert. Die Post könne ja nicht wissen, dass ein Eintrag falsch sei. (Dient die Angabe der Erreichbarkeit nur für Ihre Statistik?) Schließlich wurde der Nachsendeantrag von mir unterschrieben und nicht etwa von der Toten.
Auf meine Frage, wie ich die Beschwerdestelle erreiche, fragte die Mitarbeiterin mehrmals zurück: „Warum?“, bis sie mir Ihre Postfachadresse in Bonn mitteilte. Wie die Mitarbeiterin außerdem mitteilte, muss ich mich wegen nicht zugestellter Post an die jeweiligen Adressaten wenden.
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Der Kundin wurde am 06.05.2019 ein Antwortschreiben gesendet.