Wertbrief

Ich will mein Geld zurück

Für dieses Einschreiben nach Frankreich habe ich am 2.April von der DPAG die Mitteilung erhalten,dass der Brief nicht aufgefunden werden konnte. Den mitgeschickten Antrag auf Kostenübernahme habe ich ausgefüllt, und am 3. April nach Frankfurt geschickt. Da ich bisher seitens der DPAG keine Infos zu einer Erstattung der 62,29 € erhalten habe, habe ich gestern mit der Service-Hotline telefoniert. Dort hat man mich gebeten den Sachverhalt an folgende Emai-Adresse zu melden: [...]
Aber auch von dort habe ich bisher keine Antwort auf meine Email erhalten:
Hallo und guten Morgen,

Anfang April hat mir die DPAG mitgeteilt, daß mein Einschreiben International mit der Sendungsnummer [...] mit Haftungsbetrag 60,00 Euro nicht aufgefunden werden konnte. Den mitgeschickten Antrag zur Kostenübernahme habe ich ausgefüllt und mit allen gewünschten Nachweisen bereits am 2. April nach Frankfurt geschickt.

Für diesen Brief habe ich bisher weder eine Bestätigung der DPAG noch eine Erstattung der in Rechnung gestellten 62,29 Euro erhalten.

Bitte überprüfen Sie diesen Sachverhalt einmal, und teilen mir mit, ob mein Brief in Frankfurt überhaupt angekommen ist?

Bei meinen 12 (!) unaufgeklärten Briefverlusten in den ersten sechs Wochen des Jahres 2019 wundert mich bei der DPAG eigentlich schon lange nichts mehr. Meine Verlustquote an verloren gegangenen Briefen liegt damit bei knapp 11 %.

[...]

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Zum Sachverhalt befindet sich eine Reklamation des Kunden im System.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.

Zur Beschwerde-Pinnwand