Einschreiben (allgemein)
Reisepass und Visumsantrag (Einschreiben) verschwunden - keinerlei Erstattung
Für eine Vietnamreise brachte ich meinen Reisepass, 65€ und den Visumsantrag in eine Postfiliale in Heidelberg und bat um Auskunft zur passenden Frankierung für den offen gelegten Inhalt und den Rücksendeumschlag. Der Post-Mitarbeiter empfahl mir ein "Einschreiben" (3,60 €, versichert). Als ich 11 Tagen später von einer Geschäftsreise nach Heidelberg zurückkam, waren Pass und Visum leider nicht im Briefkasten. Die Sendungsverfolgung ergab nur, dass der Brief vor 10 Tagen im Logistikzentrum bearbeitet wurde; laut der vietnamesischen Botschaft in Berlin kam mein Schreiben dort nie an.
Nach telefonischer Kontaktaufnahme mit der Post wurde die interne Recherche nach meiner Sendung eingeleitet - ich sollte mich gedulden, dies könne bis zu 30 Tage dauern. Dass mein Flug in 5 Tagen ging schien nicht zu interessieren. Am Tag darauf wurde ich bei wiederholter Nachfrage erneut mit Floskeln vertröstet, weshalb ich 4 Stunden nach München fuhr, um mir einen Notpass ausstellen zu lassen (75 €, 12 € Passbilder). Damit erhielt ich am vietnamesischen Generalkonsulat (Frankfurt) ein Express-Visum (80 €). Nach 1000km Fahrt sowie Wiederbeschaffungs- und Fahrtkosten von 300€ konnte ich fliegen.
3 Wochen/ eine Vietnamreise später teilte mir die Post schriftlich mit, dass die Sendung nicht gefunden wurde. Zudem hieß es: „Der Inhalt Ihres Einschreibens (das Bargeld) entsprach nicht den Bedingungen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen BRIEF NATIONAL (AGB). Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir deshalb keinen Ersatz leisten können“. Ich habe dafür kein Verständnis und mich bewusst am Postschalter aufklären lassen (Frankierung). Telefonisch hieß es dazu, dass der Verbraucher selbst rausfinden muss, bei welcher Frankierung der Inhalt versichert ist. Habe noch nie einen Postbeamten sagen gehört „Die Frankierung kann ich nicht verraten. Sie müssen es selbst rausfinden“. Zudem erhielt ich die schriftliche Info, dass die Post meine weiteren Anfragen als beantwortet sieht.
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Zum Sachverhalt befinden sich mehrere Reklamationen der Kundin im System. Die Kundin erhielt eine abschließende Antwort.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zur Vermeidung von Missbrauch rät die Verbraucherzentrale NRW, den Verlust von Ausweisdokumenten unverzüglich in einem Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden und etwaige Funktionen sperren zu lassen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Ausweis-weg/ausweis-weg_node.html
Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.