Warensendungen und Büchersendungen

Beförderungsverweigerung – Kauf- und Abgabedatum der Internetmarke weichen ab?

Ich möchte eine Beschwerde bzgl. einer Beförderungsverweigerung durch die Deutsche Post vorbringen. Die Verweigerung wurde mit einer „internen Anweisung“ begründet [...]

Sachverhalt:
Zwecks Beförderung einer Warensendung wurde von mir am 08.04.2019 eine Internetmarke für eine ‚Warensendung Groß‘ (Frankier-ID: [...]) erstanden und via Online-Bezahldienst gezahlt. Die Marke wurde mir ordnungsgemäß via Email zugestellt. Die Sendung wurde entsprechend der Beförderungsbedingungen bzgl. einer Warensendung verpackt und in die Deutsche Post Filiale 529 ([...], 60489 Frankfurt am Main) zwecks Abgabe am 10.04.2019 gebracht. Die Mitarbeiter der Filiale haben die Annahme verweigert mit Hinweis, dass Sendungen mit Internetmarken nicht angenommen werden dürfen, „wenn diese nicht am gleichen Tag [Kaufdatum] eingeliefert werden“. Nur aus Kulanzgründen werden Sendungen max. 1 Tag nach Kaufdatum akzeptiert. Hierzu sollen intern „Anweisungen und Schulungsmaterial“ existieren.

Die Begründung ist aus meiner Sicht unzulässig und wird nicht den rechtlichen Rahmenbedingungen des PostG gerecht. Des Weiteren ist eine solche Einschränkung nicht in den AGB ersichtlich und auch nicht mit diesen vereinbar, da Internetmarken „[…]mit Ablauf des dritten auf den Kauf folgenden Jahres ihre Gültigkeit“ verlieren. Außerdem muss davon ausgegangen werden, dass diese Handhabung flächendeckend im Postnetz durch „interne Anweisungen und Schulungsmaterial“ verbreitet wurde.
[...]

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Zum Sachverhalt befindet sich keine Reklamation des Kunden im System.

Zur Beschwerde-Pinnwand