Einschreiben mit Rückschein
Einschreiben mit Rückschein: Kann man sich das Geld sparen?
Wichtige Unterlagen sollte man immer per Einschreib / Rückschein versenden, so wurde es mir von der Deutschen Post empfohlen, weil man dann immer die Sendung verfolgen kann und diese auch fast 100 prozentig beim Kunden ankommt.
Nur meine Sendung, die am 04.02.2019 abgeschickt wurde ist nie beim Empfänger angekommen, Nachforschungsantrag wurde am 13.02.2019 gestellt und bis zum 02.04.2019 habe ich keinelei Information erhalten. Erst auf Nachfrage wurde mir das Ergebnis am 05.04.2019 zugestellt. Kurze Antwort , Trotz intensiver Recherchen usw. ..... " Das tut uns Leid "
Wöchentlichen Nachfragen meinerseits (Kundenservice Brief ) wurde ich nur hingehalten, Antwort: ist noch in Bearbeitung, kann bis zu sechs Wochen dauern. Ein Mitarbeiter sagte mir, wo steht denn wie lange ein Einschreib / Rückscheinbrieb unterwegs sein darf ?, kann auch 14 Tage dauern oder länger. Ein anderer legte einfach auf, weil ich mich Beschweren wollte. Einige Mitarbeiter konnte ich nicht verstehen, diese gaben sich zwar Mühe, waren aber überfordert.
Vielleicht kann mir die Bundesnetzagentur weiterhelfen.
Gibt ja keine ersichtliche Stelle wo man sich schriftlich Beschweren kann. Jetzt sitze ich auf meine Kosten und keiner fühlt sich verantwortlich.
Schade Deutsche Post wo soll das noch hinführen??
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Zum Sachverhalt befinden sich Reklamationen (11.02. + 13.02. + 21.03.2019) der Kundin im System. Ein Antwortschreiben wurde am 03.04.2019 an die Kundin versandt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.
Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.