Einschreiben (allgemein)
Kunde ist König? Nicht bei der Deutschen Post!
Nach der Geburt meiner Tochter musste ich die entsprechende Ausfertigung der Geburtsurkunde an meine Krankenkasse schicken um das Mutterschaftsgeld zu erhalten. Wohlwissend wie "verantwortungsvoll" Deutsche Post mit einfachen Briefsendungen umgeht ("Jaja, natürlich nehmen wir diesen Brief und vor allem das Geld dafür, können aber nicht garantieren, dass er tatsächlich zugestellt wird, und wenn er verloren geht, ist es uns total egal, das Geld behalten wir trotzdem") entschied ich mich fürs Einschreiben.
So weit so gut, ich bekam die Sendungsnummer und konnte somit verfolgen, wo die Geburtsurkunde sich gerade befindet. Nur half es mir irgendwann nicht mehr, denn der Status "Die Sendung wurde in unserem Logistikzentrum bearbeitet" bleibt seit Ende Januar konstant.
Ich freute mich dennoch von Anfang an Einschreiben gewählt zu haben und erstellte prompt einen Nachforschungsauftrag. "Jetzt wird endlich was passieren, und mein Brief findet sich wieder", dachte ich naiv. Pustekuchen! Es kam darauf nie eine Antwort.
Klar, ich bin nur ein Privatkunde und kein millionenschwerer Geschäftspartner. Deswegen kann man mich ja auch gut und gerne ignorieren, was kann ich schon anrichten! Ich finde es aber unmöglich, dass ein Unternehmen es heutzutage sich leisten kann, seinen Verpflichtungen nicht nachzukommen ohne irgendwelche Konsequenzen! So ist es, wenn man den Markt beherrscht: Service kann man sich sparen, der Kunde hat sowieso keine Wahl.
Vielen Dank, liebe Deutsche Post, ich kriege mein Mutterschaftsgeld nicht, habe jetzt Megarennereien und zusätzlichen Aufwand vor mir um die Geburtsurkunde erneut zu beantragen und irgendwie meiner Krankenkassen zukommen zu lassen (das alles mit einem kleinen Baby im Schlepptau). Wie schön, dass es Sie gibt, was wäre nur mein Leben sonst doch langweilig!
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Das Anliegen ist noch in Bearbeitung.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.
Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.