Einschreiben mit Rückschein

Abholschein im Briefkasten – Sendung nicht in der Filiale

[...]
Ich habe im November 2018 zwei Konzerttickets über ein Online-Auktionshaus erstanden, gekauft von Privat. Der Verkäufer hat die Karten nicht ausreichend versichert und die Tickets sind nie bei mir angekommen (Abholschein lag im Briefkasten, aber die Karten waren nicht in der Filiale !). Eine Sendungsverfolgung der Post blieb ohne Ergebnis. Der Käuferschutz greift nicht, da Überweisung. Nachdruck über Kartenvertrieb bzw. Veranstalter nicht möglich. Ich hatte daraufhin dem Verkäufer vorgeschlagen, dass wir uns gütlich einigen auf 50:50. Verkäufer meldet sich seit dem nicht mehr, seine mündlichen Bekundungen sich fair einigen zu wollen, sind nichts wert. Ich würde gerne ein anwaltliches Schreiben an den Verkäufer verfassen lassen, ggf. auch Rechtsmittel einlegen. Auf die Post habe ich als Empfänger keinerlei Zugriff, bleibe aber aktuell der einzig Geschädigte. Nach aktuellem Stand bleibe ich auf meine 263€ sitzen, die Post interessiert es nicht und der Verkäufer hat offensichtlich kein Interesse an einer Einigung. Ich warte auf das Konzert 10 Jahre! Die Vorfreude ist komplett verhagelt bevor die erste Note gespielt wurde.... [...]

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Der Absender erhielt eine abschließende Antwort – der Brief wurde am 07.01.2019 versendet.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.

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