Einwurf-Einschreiben

Einwurf-Einschreiben verloren gegangen

Ein wichtiger Brief wurde mir zugeschickt aber der kam nie an. Es war per Einwurf Einschreiben der Brief, und ich bekam den Abholschein am 28.12.2018. Jedoch die Abo-Filiale ([...] 13585 Berlin) hatte nicht den Brief. Anstatt mir Rat zu geben, wurde ich von den Mitarbeitern trotz meiner geduldig freundlichen Ansprache sehr unhöflich behandelt.
Nach mehrmaligen Anfragen bei Abofiliale über ein Zeitraum von 2 Wochen und mehrmaligen Anrufen beim Kundenservice ist mir die Geduld geplatzt und ich hatte meinen Beschwerdebrief an die Zentrale der Deutschen Post geschickt.
An dieser Stelle betone ich auch dass was bei Telefonaten mir vom Kundenservice mitgeteilt wurde, stand im Widerspruch was ich als Brief bekam. Telefonisch wurde ich geträstet dass der Nachforschungsauftrag (der vom Absender eingeltiett wurde) ist in Bearbeitung und drei und manchmal mehr Wochen dauert und der Auftrag noch läuft. In Briefen wurde aber schon frühzeitig die Sendung als nicht lokalisiert und als verloren eingestuft.
Ich habe während meiner Suche nach dem verlorenen Brief sämtliche Stellen und Personen angesprochen, angeschrieben und angerufen - vom Postboten, umliegende Postfilialen, Abofiliale, Fundstellen Berlins und Zustelldepot von DHL ([...]).
Heute habe ich Kundenservice angerufen und es wurde mir gesagt dass sie nichts machen können, kein zweiter Nachforschungsauftrag sei möglich, der Absender solle (also nicht ich) die anschreiben um auf die symbolische Entschädigungssumme für den verloreren Brief Antrag stellen zu können.
[...]

KEINE STELLUNGNAHME
Der Anbieter (Deutsche Post) hat von der Möglichkeit Stellung zu nehmen, keinen Gebrauch gemacht.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.

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