Einschreiben mit Rückschein

Sendung wurde nach Marburg geschickt, obwohl 2 x deutlich meine Adresse vermerkt war

Am 07.03.2019 habe ich eine Briefsendung mit der Zusatzleistung Einschreiben Rückschein in der Postfiliale [...] München abgegeben. Diese Sendung wurde wohl am 08./09.2019 dem Empfänger zugestellt, welcher anscheinend die Sendungsannahme verweigerte. Jedoch wurde erst auf dem vom Zusteller auf dem Couvert auf gebrachtem Stempel der Vermerk "Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" angekreuzt, danach das Kreuz wieder unterstrichen und ein Kreuz beim Vermerk "Annahme verweigert" mit dem Datum 9/3 gemacht. Danach wurde dieses Sendung an die Deutsche Post AG in Marburg gesendet, wo diese nun 10 Tage lang lagerte. Mir wurde nicht mitgeteilt, dass der Empfänger die Annahme angeblich verweigert hat und ich wurde tagelang in der Annahme gelassen, das mein Einschreiben zugestellt wurde. Desweiteren frage ich mich, warum meine Sendung nach Marburg geschickt wurde, statt diese an mich zurück zu senden? Auf dem Couvert, sowie auch auf dem Rückschein war klar und deutlich meine Adresse vermerkt. Und der Rückschein war nun bei der Rücksendung meines Einschreibens auch nicht mehr am Couvert. Als nächstes frage ich mich, wie der Empfänger mir auf ein im Brief angesprochenes Thema antworten kann, wenn er die Annahme des Briefes verweigert hat. Über dieses Thema konnte er nur aus dem Brief wissen!
Im Brief befand sich Schriftstücke mit Fristsetzung. Deshalb ist dieser Vorgang besonders ärgerlich.
Da ich bei der Servicenummer der Deutschen Post versucht habe, eine Klärung herbei zu führen, dieses jedoch nicht möglich ist da im Callcenter Mitarbeiter sitzen, die mir nicht weiterhelfen können (aus welchen Gründen auch immer), bitte Sie, mich in der Klärung dieses Falles zu unterstützen.
[...]

KEINE STELLUNGNAHME
Der Anbieter (Deutsche Post) hat von der Möglichkeit Stellung zu nehmen, keinen Gebrauch gemacht.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.

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