Einwurf-Einschreiben
Inhalt der verlorenen Sendung (nicht) gefunden
Ich habe in dem Brief zwei [...]-Sammelkarten verschickt. Nachdem der Brief nach einer Woche nicht ankam (und anscheinend nicht einmal im System der Post registriert war, da er auf der Sendungsverfolgungs-Webiste nicht gefunden werden konnte), habe ich einen Nachforschungsantrag gestellt. Nach einiger Zeit habe ich dann einen Brief von der Post bekommen, in welchem ich nach zusätzlichen Informationen gefragt wurde (obwohl ich bereits alles im Internetformular geschildert hatte). Diesen Brief füllte ich aus und sendete ihn zurück. Heute (16.3.19) habe ich dann einen Brief bekommen, in dem angeblich der Inhalt meiner Sendung sei - leider war er das nicht. Er enthielt zwar zwei Karten, aber dummerweise völlig falsche. Jetzt muss ich wieder mit der Post Kontakt aufnehmen (was an sich schon schwer ist, da man auf der Website der Post kaum eine Emailadresse oder Beschwerdeformulare findet), und der Empfänger muss noch länger warten. Ich finde es frech, dass anscheinend einfach irgendetwas zurückgesendet wird um einen Fall als abgeschlossen abzuhacken können, anstatt das ein ordentlicher Kundenservice geboten wird.
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Der Sachverhalt ist noch in Bearbeitung.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.
Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.