Einwurf-Einschreiben
Post zögert Haftungsentschädigung hinaus
Laut AGB der Deutschen Post gilt eine Sendung verloren, wenn 20 Tage nach Aufgabe der Sendung keine Zustellung erfolgt ( Ein Nachforschungsantrag wurde bereits gestellt und bestätigt ). Am 28.02.19 war die Frist abgelaufen. Sowohl eine Nachfragen per Mail (v.2.3.2019) wurde bisher nicht beantwortet, als auch ein Telefonat am 8.03. bei der Service-Nr. der Deutschen Post ergab kein Ergebnis. Der dortige Mitarbeiter kannte noch nicht einmal die AGB seines Arbeitgebers !!!
Briefdienstleister
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Die Empfängererklärung war negativ – der Schaden wurde bereits erstattet.