Am 12. November 2018 informierte uns die Post aufgrund einer von uns am 23.10.2018 veranlassten Nachforschung darüber, dass sie den Verbleib unseres Einschreibens mit der Sendungsnummer [...] nicht ermitteln konnten.
Die der Post vorliegende Information: „Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird an den Absender zurückgesandt“ trifft nicht zu, da das Einschreiben nicht wieder an uns zurückkam.
Ebenso wenig trifft die Vermutung der Post zu, dass unser Brief den Empfänger doch noch erreicht hat: „Vermutlich wurde nur versäumt, die Zustellung zu dokumentieren“. Ein (weiteres) Telefonat mit dem Grundbuchamt in Heilbronn am 6.3.2019, an das der Berief adressiert war, bestätigte, dass der Brief, in dem es um die Löschung einer Grundschuld ging, nie angekommen ist und so die Grundschuld nicht gelöscht werden konnte.
Briefdienstleister
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Ein Antwortschreiben (Nachforschung erfolglos) wurde am 12.12.2018 an den Kunden versendet.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.
Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.
Kommentar der Verbraucherzentrale
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Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
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Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.