Einschreiben (allgemein)

Verlust von Reisepass und Visum

Die japanische Botschaft in Berlin hat mir meinen Reisepass und mein japanisches certificate of eligibility per Einschreiben am 14.2 mit der Nummer: [...] gesendet. Leider ist der Brief nicht angekommen und der Status im Tracking Tool sagt: „wird in Berlin bearbeitet. „

Ich habe gestern einen Sondernachforschungsantrag bei der Deutschen Post gestellt, allerdings mit sehr unfreundlichen Mitarbeitern , die die Dringlichkeit meines Anliegens nicht verstehen.

Mein Flug ist geplant für den 22.3. ich benötige mein Arbeitsvisum zur Einreise nach Japan. Sollte der Reisepass nicht wieder auftauchen, muss ich bis dahin einen Express Antrag für einen neuen Reisepass stellen ( Kosten 95 Euro), mein Arbeitgeber in Japan muss ein neues certificate of eligibility beantragen (kosten 80.000 yen ca 635 Euro) und wenn das alles zeitlich nicht passt, müssen neue Flugtickets ausgestellt werden. Kosten ca 4000 Euro.

[...] Bevor ich keinen Nachweis von Ihnen habe, dass der Pass verloren ist, beantragt mein Arbeitgeber auch kein neues certificate of eligibility, welches ich für das Arbeitsvisum benötige.

Wenn der Pass innerhalb der nächsten beiden Tage nicht auftaucht, muss ich einen neuen Pass beantragen und ein neues certificate of eligibility damit es überhaupt noch reicht bis zum geplanten Abflugdatum. Wer übernimmt dann die zusätzlichen Kosten?
[...]

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Der Kunde befindet sich im System, jedoch mit keiner Reklamation zu diesem Sachverhalt.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Zur Vermeidung von Missbrauch rät die Verbraucherzentrale NRW, den Verlust von Ausweisdokumenten unverzüglich in einem Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden und etwaige Funktionen sperren zu lassen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Ausweis-weg/ausweis-weg_node.html



Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.

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