Einfacher Brief

Fahrlässiger Umgang – Verletzung des Briefgeheimnisses

Mein Arbeitgeber, [...], hat am 11.2.2019 den "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2018" und den "Sozialversicherungsnachweis 2018" aus Datenschutzgründen an die Privatanschriften der Mitarbeiter versendet. Am 13.2.2019 fand ich auf den im Hausflur befindlichen Briefkästen einen zerknüllten, aber leeren Briefumschlag mit dem Logo des Arbeitgebers vor. Bei einer Rückfrage bei der Poststelle meines Arbeitgebers konnte ich den verlustig gegangenen Inhalt des Briefes klären.
Offensichtlich hat der Zusteller bzw. die Zustellerin den Brief entweder gar nicht oder in einen falschen Briefkasten eingelegt. Dadurch hat ein Unbefugter oder eine Unbefugte den Brief (evt. fahrlässig) geöffnet, den Briefinhalt behalten und damit das Briefgeheimnis verletzt sowie Kenntnis von äußerst sensiblen persönlichen Daten erhalten. Ein Aushang im Hausflur, in dem ich um Rückgabe des Briefinhalts gebeten habe, führte zu keinem Ergebnis.
Dies ist nicht das erstemal, daß Briefe o.ä. durch einen Zusteller bzw. einer Zustellerin in den falschen Briefkasten eingelegt wurden. In einer Zeit, in der persönliche und besonders sensible Daten geschützt werden sollten, ist ein derart fahrlässiger Umgang mit Briefsendungen nicht hinnehmbar.

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Zum Sachverhalt befindet sich keine Reklamation durch den Kunden im System.

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