Ich habe mein Auto im Januar verkauft. Die Zulassungsbescheinigung Teil I habe ich noch benötigt um das Auto abzumelden und am Tage der Abmeldung direkt dem Käufer zugesandt. Leider mit normalen Brief ohne Einschreiben. Der Brief ist bis heute nicht beim Empfänger angekommen. Es wurde ein Nachforschungsauftrag gestellt, welcher einen Monat nach Sendung immer noch erfolglos ist. Das ich die Zulassung nicht mit Einschreiben versendet habe war zum Teil auch mein Fehler (jedoch ist mir vorher noch nie ein Brief verloren gegangen), deshalb habe ich dem Käufer gesagt, dass ich für 41€ einen neue Zulassung beantrage und er mir bitte den Fahrzeugbrief (Teil II) zusenden solle. Dies hat er nun getan und jetzt ist seit 7 Tagen das Einschreiben mit dem Fahrzeugbrief auch nicht auffindbar und laut Sendungsstatus liegt es seit der Einlieferung immer noch in Berlin im Logistikzentrum. Wenn der Brief nun auch verloren ist, existieren zu dem Fahrzeug gar keine Papiere mehr. Ich weiß nicht mehr weiter. Der Käufer kann das Auto seit einem Monat nicht anmelden. Sonst kommen alle Briefe immer an und werden empfangen, z.B. nach und von Stuttgart und auch Thüringen. Ich weiß nicht, was es in Berlin für Probleme gibt. [...]
Briefdienstleister
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Das Anliegen ist noch in Bearbeitung.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Für den Versand von Geldbeträgen und Gegenständen mit einem Sachwert empfehlen wir einen Wertbrief. Dieser Service bietet gegenüber anderen Briefsendungen bessere Absicherung für Verlust und Beschädigung. Verschwindet das Bargeld bis zu 100 € in einem „Wert National“ Brief, haftet die Deutsche Post grundsätzlich für den Verlust. Bei verlorenen oder beschädigten Gegenständen mit einem Sachwert bis zu 500 € haftet die Deutsche Post bis 500 €.
Mehr dazu erfahren Sie unter anderem hier: https://www.post-aerger.de/wissen/projekt-postaerger/wertbrief-der-brief-fuers-kostbare-21825
Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.
Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Für den Versand von Geldbeträgen und Gegenständen mit einem Sachwert empfehlen wir einen Wertbrief. Dieser Service bietet gegenüber anderen Briefsendungen bessere Absicherung für Verlust und Beschädigung. Verschwindet das Bargeld bis zu 100 € in einem „Wert National“ Brief, haftet die Deutsche Post grundsätzlich für den Verlust. Bei verlorenen oder beschädigten Gegenständen mit einem Sachwert bis zu 500 € haftet die Deutsche Post bis 500 €.
Mehr dazu erfahren Sie unter anderem hier: https://www.post-aerger.de/wissen/projekt-postaerger/wertbrief-der-brief-fuers-kostbare-21825
Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
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Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.
Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.