Einschreiben (allgemein)

Verlust des Einschreibens mit Reisepässen

Verlust des Einschreibens mit Reisepässen (Wiederholte Meldung !)

Ich habe diese Beschwerde unter gleichem Titel bereits am 18.12.18 eingetragen, diese wurde auch veröffentlicht und die DPAG hat eingetragen:
"Stellungnahme des Briefdienstleitsters Die Deutsche Post AG schreibt: Der Kunde ist im System erfasst."

Trotz angeblicher "Erfassung im System" gab es darüber hinaus KEINERLEI REAKTION der DEUTSCHEN POST !!!
[...]

Anlass: Verlust eines Einschreiben-Briefes mit 2 Reisepässen.
[...]

Inhalt: 2 Reisepässe mit neu ausgestellten Visa für Kambodscha-Reise, Reisebeginn/Abflug am 19.11.2018

08.11.2018: Einlieferung durch [...] als Einschreiben, Sendungs-Nummer: [...]
09.11.2018: Status in Sendungsverfolgung: "Die Sendung wurde am 8.11.2018 in unserem Logistikzentrum Stuttgart bearbeitet" (blieb auf diesem Status unverändert stehen)
14.11.2018: Nachforschungsauftrag eingeleitet durch Empfänger [...] bei Post-Hotline [...]
15.11.2018: Verlustmeldung bei Behörde Stadt Kornwestheim eingereicht (Behörde meldet als Straftat !) und Vorläufige Reisepässe ausstellen lassen
15.11.2018:: Bestätigung DPA an Absender [...], dass Nachforschungsauftrag gestartet wurde
06.12.2018: Schreiben DPA an Absender, dass DPA von Verlust des Briefes ausgeht und als Schadenersatz 25€ + Porto 3,95€ erstatten wird.

Beschwerde/entstandener Schaden:
Die von der DPA angebotenen 25€ sind weit unter dem uns entstandenem Schaden/Aufwand. [...]

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Zum Sachverhalt liegt ein Vorstandsanliegen vom 04.01.2019 durch den Kunden im System vor.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.

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