Einschreiben (allgemein)

Schlamperei und Gleichgültigkeit

Wir (in Köln) benötigten Visa von einer Botschaft in Berlin. Rücksendung der 2 Pässe nur per Einschreiben, andere Versandart bietet die Botschaft nicht an. Man denkt, dass sei ok. Einschreiben kommt aber nicht an. Schaden: über 600,-- €.
Die Sendungsverfolgung auf der Postseite im Internet: eine Katastrophe. Andere Kontaktmöglichkeit: keine! Auskunft gegenüber Empfänger: Fehlanzeige! Dem Absender teilt man mit, dass die Nachforschung 3 - 4 Wochen dauern würde. Danach keine Reaktion seitens der Post mehr.
Erst auf Nachfrage des Absenders nach 10 Wochen (!) kommt Antwort, dass "trotz intensiver Nachforschung" nix zu machen sei. Der Abschlusssatz ist pure Verhöhnung: "Wir freuen uns, wenn die Leistungen unseres Unternehmens bei der Beförderung Ihrer Sendungen künftig wieder Ihren Erwartungen entsprechen."
Solcherart Passdiebstähle sind keine Seltenheit. Das erkennt man an der – naiven – Antwort der Konsulatsmitarbeiterin auf die Frage, ob denn unsere Pässe die ersten wären, die „verloren“ gegangen seien: „Ach wissen Sie, Herr X., die Mitarbeiter der Post arbeiten ganz schlecht, es sind in letzter Zeit ganz viele!“ Und dies von einer (!) Botschaft! Wer um den Schwarzmarktwert eines gültigen Passes weiß, wundert das nicht – doch der Post scheint das völlig egal zu sein.
Auf die am 24.11.18 gestellte Anzeige haben wir seitens der Polizei bis heute (15.02.19) auch noch keine Antwort.
Weitere Frechheit in der Erstattungsmitteilung: „Schadenersatz in Höhe des tatsächlichen, unmittelbaren Schadens von 25,-- €“. Der tatsächliche Schaden beträgt über 600,-- €: zwei Pässe: 120,-- €, zwei Visa: 300,-- €, dazu zwei Führungszeugnisse, zwei ärztliche Untersuchungen, etc. pp. Von dem weiteren Ärger und Aufwand, wie Ersatzpass (26,-- €) wegen Kurzfristigkeit, nunmehr erforderliche vorläufige Visaverlängerung im Zielland (100,-- €) ganz zu Schweigen. Aber Verhöhnen, das kann die Post

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Der Kunde befindet sich im System, jedoch keine Reklamation zum Sachverhalt.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.


Zur Vermeidung von Missbrauch rät die Verbraucherzentrale NRW, den Verlust von Ausweisdokumenten unverzüglich in einem Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden und etwaige Funktionen sperren zu lassen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Ausweis-weg/ausweis-weg_node.html

Zur Beschwerde-Pinnwand