Einschreiben mit Rückschein

Verlorener Reisepass

Das Konsulat von Venezuela mit Sitz Frankfurt am Main versendete den verlängerten Original-Reisepass meiner Frau am 11.12.18 per Einschreiben mit Rückschein. Da wir am 12.12.18 nicht zuhause waren erhielten wir die Benachrichtigung, dass das Einschreiben am Folgetag in der Abhol-Filiale abgeholt werden könnte. Ich habe mehrfach ohne Erfolg versucht mit dieser Benachrichtigung den Pass abzuholen. In einem persönlichen Gespräch konnte mit der zuständige Briefträger bestätigen, dass er mit dem Einschreiben bei uns an der Haustür war und aufgrund unserer Abwesenheit, die Benachrichtigung eingeworfen hatte. Das Einschreiben war also nachweislich in Karlsruhe bei uns vor der Haustür. Am 07.01.19 begann das Konsulat mit dem Nachforschungsantrag. Am 28.01.19 erhielt das Konsulat, die Benachrichtigung, dass die Auslieferung der Sendung trotz intensiver Recherchen derzeit nicht nachzuweisen ist. Das Konsulat erhielt einen Schadenersatz von EUR 25,00 und EUR 6,10 Beförderungsentgelt.

Bis heute ist der Reisepass nicht mehr aufgetaucht. Wir haben bei der örtlichen Polizeibehörde den Verlust am 01.02.19 angezeigt.

Folgende Konsequenzen ergeben sich:

1. Der finanzielle Schaden beträgt: EUR 172, die wir für das Konsulat in Frankfurt zahlen mussten sowie 200 Dollar, die wir vorab an die Behörden nach Venezuela überweisen mussten. Hinzukommen werden die Kosten für die Beantragung eines neuen Passes.

2. Meine Frau hat derzeit keinen gültigen Ausweis. Eine Auslandsreise ist nicht mehr möglich.

3. Die Ausländerbehörde hat ein Bußgeldverfahren angedroht.

Für die Deutsche Post scheint mit der Zahlung des Schadenersatzes das Verfahren wohl abgeschlossen. Für uns ist nicht nachvollziehbar, wie ein Einschreiben mit Rückschein nicht mehr auffindbar ist. Gerade wegen der Wichtigkeit eines Schreibens wählt der Absender ja diese Form.
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Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Der Kunde hat am 22.01.2019 eine Antwort zum Sachverhalt erhalten.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Zur Vermeidung von Missbrauch rät die Verbraucherzentrale NRW, den Verlust von Ausweisdokumenten unverzüglich in einem Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden und etwaige Funktionen sperren zu lassen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Ausweis-weg/ausweis-weg_node.html


Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.

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