Nach Verlust mehrerer vorausgegangener normalfrankierter Briefsendungen wurde ein Brief mit zwei Gutscheinkarten unter der o.a. Sendungsnummer als Einschreiben mit Wert WS 500 übermittelt. Dieser erreichte den Empfänger nicht. In der Sendungsverfolgung der Deutschen Post wird lediglich die Aufgabe der Sendung bestätigt. Den nach Anforderung der Post von mir übermittelten Einlieferungsbeleg mit Wertnachweisen hat die Post nach telefonischer Auskunft nicht erhalten. Der Schaden wurde bis heute nicht reguliert. Unverschämterweise unterstellt sie, dass der Brief zugestellt wurde.
[...]
Briefdienstleister
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Zum Sachverhalt liegen zwei Reklamationen (14.11.2018 + 11.12.2018) durch die Kundin im System vor. Der Wertnachweis von der Kundin fehlt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.
Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.
Kommentar der Verbraucherzentrale
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Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
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Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.