Sonstiges
Telegramm erst nach 7 Tagen zugestellt – Reklamation bis jetzt unmöglich!
Aufgrund des Todes meiner Mutter, habe ich am 30.Januar 2019 ein Maxi-Telegramm an meinen Vater aufgegeben: Zustellungsgebühr 27,80 Euros, angebliche Zustellungszeit = max. 24 Stunden. Ab dem 31.Januar habe ich versucht den Zustellungsstatus zu erhalten, jedoch wurde mir jedesmal angezeigt, dass meine Zustellungsnummer [...] nicht bekannt ist. Am 6. Februar 2019, also nach der Beerdigung meiner Mutter !!!, wurde dieses Telegramm endlich an meinen Vater ausgeliefert. Ich bin sehr enttäuscht von dieser Telegrammzustellung der Deutschen Post. Jeder "normale" Brief wäre schneller gewesen. Zwischenzeitlich habe ich mehrere Male versucht, eine Reklamation per Telefon und per Internet einzugeben um eine Rückerstattung zu erhalten. Dies ist jedoch bis jetzt unmöglich. Am Telefon wurde mir gesagt, dass ich die Reklamation nur schriftlich mit der "gelben Post" aufgeben kann ... also nochmal eine Briefmarken drauf ... neue Ausgaben und dies im Zeitalter des Internets... Meine Versuche, eine Reklamation per Internet zu schreiben, sind alle fehlgeschlagen, entweder ist der Kundenservice überlastet oder einfach nicht erreichbar! Toller Service wirklich ... von A - Z 100 % NEGATIV !!!
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Zum Sachverhalt liegt eine Reklamation vom 08.02.2019 durch die Kundin im System vor.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.
Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.
Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.