Einwurf-Einschreiben

2 Briefe in der gleichen wichtigen Angelegenheit verschlampt

Am 28.09.2018 versandte ich ein Einwurf-Einschreiben mit der Deutschen Post.
Die Sendungsnummer lautet [...]. Ich beschwerte mich bei der DP und erhielt ein Schreiben mit dem Zeichen [...]. Leider teilten mir die DP mit, dass die Zustellung des Einwurf-Einschreibens [...] nicht nachgewiesen werden konnte.
Von sich aus, bot die DP überhaupt keine Kompensation für den sehr großen entstandenen Schaden an. Durch das Nichterbringen der gezahlten Leistung, der Zustellung des Einwurf-Einschreibens, ist mir ein großer Schaden entstanden. Ein Schlüssel einer Schließanlage wurde mit dem Einwurf-Einschreiben verschlampt. Der Empfänger hat die Sendung nie erhalten und die DP war nicht in der Lage die Zustellung zu beweisen, wie die DP selbst schrieb.

Anfang Oktober wurde aus Sicherheitsgründen wenigstens ein Schloss der gesamten Schließanlage ausgetauscht.
Die Schlüsselkarte für das brandneue Schloss wurde mir von Berlin an meine Adresse [...] zugeschickt. Es war UNFASSBAR !!! Dieser Brief der persönlich in einer Berliner Postfiliale abgegeben wurde, ist erneut von der Post verschlampt worden. Zwei Briefe die sich um die gleiche Angelegenheit handeln, sind innerhalb weniger Wochen von der Post
verschlampt worden !!!

KEINE STELLUNGNAHME
Der Anbieter (Deutsche Post) hat von der Möglichkeit Stellung zu nehmen, keinen Gebrauch gemacht.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.

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