Einschreiben (allgemein)
Die verschollene Sendung und die Servicewüste Post
Der Briefträger hat mich am Liefertag nicht angetroffen und eine Benachrichtigungskarte hinterlassen. Als ich am nächsten Nachmittag meine Sendung in der angegebenen Filiale abholen wollte war diese nicht auffindbar. Auch am Folgetag nicht und an dem Freitag nicht. Die Angestellte in der Filiale gab mir den Hinweis mich telefonisch nach der Sendung zu erkundigen, was ich auch tat. Dort wurde mein Anliegen aufgenommen und ich wurde gebeten bis zum Montag zu warten, eventuell würde ich eine neue Zustellkarte erhalten falls meine Brief in einer anderen Filiale läge. Es gab keine neue Karte und am Montag war auch noch immer nichts in der Filiale. Also rief ich erneut bei der Hotline an. Der Angestellte erkundigte sich nicht nach der Sendungsnummer, sondern erklärte mir, dass der Brief auf dem Weg zum Absender sei, das passiere ständig. Auf meine Frage hin, wer den das erneute Porto aus Japan zahle, wurde mir nur gesagt, ich soll mit dem Absender sprechen. Mein Fazit: Die Post macht einen Fehler und die Kunden dürfen doppelt zahlen.
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Der Kunde ist im System mit einem telefonischen Kontakt vom 21.06.2019 erfasst.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ist eine Sendung verloren gegangen, können Sie auch als Empfänger die Nachforschung in Auftrag geben. Alternativ können Sie den Versender bitten, sich an das Transportunternehmen zu wenden.
Wird eine Sendung nicht innerhalb von 20 Kalendertagen (30 Kalendertagen bei internationalen Sendungen) nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert, gilt diese als verloren, wenn der Verbleib nicht ermittelt werden kann.