Einschreiben mit Rückschein
Kein Auslieferungsvermerk auf dem Rückschein
Der Brief beinhaltete eine Sonderkündigung beim Energieversorger [...] zum 31.01.2019. Ich erhielt den Rückschein zurück ohne Angabe des Postmitarbeiters, des Zustelldatums und ohne Empfangsbestätigung seitens des Empfängers (außer einem Firmenstempel). Folgerichtig wird bestritten, dass der Brief eingegangen sei. (Zwischenzeitlich habe ich erneut gekündigt, mit Zustellung durch Gerichtsvollzieher)
Die Telefonhotline der Post ist überhaupt nicht hilfreich, insbesondere hätte ich natürlich gerne das Geld für die faktisch nicht erbrachte Leistung zurück, denn dieser Rückschein taugt nur für den Papierkorb. Wer würde außerdem für die Folgeschäden haften, hätte ich nicht in einem zweiten Anlauf eine (jetzt auch bestätigte) Kündigung ausgesprochen?
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Es liegt eine Reklamation durch den Kunden im System vor, jedoch zu einem anderen Sachverhalt.