Einschreiben mit Rückschein
Nichteinhaltung der zugesicherten Leistung
Nichteinhaltung der zugesicherten Leistung bei Einschreiben mit Rückschein Nr. [...]
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Wie dem aufgeführten Scan zu entnehmen, wurde die Sendung ohne jegliche handschriftliche Aufnahme des Datums oder des Empfängers an den Energieversorger übergeben.
Zur Information:
Ich habe am Mittwoch, 23.01.2019 um 16.30Uhr ein Telefonat mit Ihrem Herrn [...] vom Kundenservice geführt.
Nachdem ich Herrn [...] nach mehrmaliger Erläuterung des Sachverhaltes, sprich der Stempelung des Rückscheins durch den Energieversorger, aber keinerlei handschriftliche Bestätigung durch den Energieversorger, bzw Ihres Mitarbeiters verständlich machen konnte, wurde mir von Herrn [...] erklärt, dass bei Großkunden wie dem Energieversorger, aufgrund der hohen Anzahl von Briefen eine Kiste mit allen Einschreiben, ohne jegliche Bestätigung ausgehändigt wird. Der Energieversorger sei dann aufgefordert, die Rückscheine nach deren Bearbeitung wieder der Post zu übergeben. Ihr Kunde, der Energieversorger, kommt dieser unangemessenen Absprache nicht einmal nach, sondern schickt ihren Kunden wiederum einen halb gestempelten Rückschein zurück, ohne dass Sie als Post davon Kenntnis nehmen. Der Status auf Ihrer Homepage, „In Zustellung“ bestätigt hier diese Vorgehensweise! Dies empfinde ich als Nichteinhaltung ihrer zugesicherten Leistung und reklamiere Diese hiermit offiziell.
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Zum Sachverhalt liegt keine Reklamation durch den Kunden im System vor.