Einfacher Brief

Falsche Adressweitergabe

Ich bekomme nun seit längerem Briefe von Inkassounternehmen und Banken.
Diese sind an einen Herrn [...] adressiert.

Der Zweitname ist inkorrekt, meiner lautet [...].

Nach ewigen hin und her habe ich rausgefunden, dass die gemeinte Person zuvor unter der Anschrift
[...]
wohnte.

Das Geburtsdatum stimmt mit meinem auch nicht überein.

Nach schriftlichen Beschwerden teilte mir die Bank mit, dass diese einen Nachforschungsauftrag bei der Post gestellt hat, da der Empfänger unter o.g Adresse nicht mehr wohnhaft ist.

Die Post übermittelt nun, trotz der falschen Daten, meine Adresse an die Banken und Inkassounternehmen.

Da diese Briefe nicht nur unter das Briefgeheimnis sondern auch unter das Bankgeheimnis fallen, möchte ich mich beschweren.

Da es in den Briefen hauptsächlich um nicht getätigte Zahlungen geht habe ich auch die Befürchtung dass diese unter meiner Adresse der Auskunftei gemeldet werden obwohl ich diese Person nicht bin.

Ich möchte Sie bitten, dies aufzuklären, weshalb die Post meine Adressdaten an andere mir unbekannte Unternehmen weitergibt.

Meine Adresse lautet:
[...]

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Der Sachverhalt ist noch in Bearbeitung.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungsstelle Post stellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.

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