Einschreiben (allgemein)

Absolute Unwilligkeit

Ich habe am 17.10.18 Siegen ein Einschreiben mit Zielort Portland/USA aufgegeben. Eine Sendungsverfolgung per Internet war nicht möglich, da der Beamte offensichtlich den Brief 2X eingescannt hatte. Nach telef. Rücksprache wurde mir bedeutet, der Brief sei nicht auffindbar, und es kam ein Entschädigungsformular. Der Brief enthielt wichtige Dokumente, die fristgerecht eingetroffen sein mussten, um Kapitalforderungen zu begründen.
Auf Darlegung dieser Sachlage, erklärte die Post, "ideelle Werte seien nur bis maximal 37,80 € versichert". Als ich dann mehrmals forderte, mir wenigstens den Nachweis zu erbringen, dass der Brief nicht am Zielort-Postamt eingetroffen sei, erfolgten keinerlei Reaktionen mehr.
Es scheint so, dass man keinerlei Nachforschungen betrieben hat und es vorzieht, eine Pauschal-Entschädigung zu leisten. Für mich ist die Sendung mit den Original-Unterlagen sehr wichtig wegen der fristgemäßen Anmeldung von Ansprüchen finanzieller Art gegen eine Gesellschaft in den USA und zu Nachforschungen gehört meiner Meinung auch die Nachfrage beim Zielpostamt in Portland. Die Post macht einfach nichts mehr.
Die Angelegenheit wird dort unter [...] geführt. Das Standard-Entschädigungsformular auszufüllen würde mich meiner Meinung nach jeglicher Ansprüche benehmen - wg. der maximalen Pauschalsumme. Andererseits könnte ich den Schaden auch noch nicht beziffern, da es sich um Verteilung von einer festen Gesamtsumme an Geschädigte dreht, was wiederum von der Anzahl der Geschädigten abhängt, die am Verfahren teilnehmen. Zu rechnen wäre mit ca. 3.000 USD.
[...]

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Zum Sachverhalt liegt keine Reklamation durch den Kunden im System vor. Die angegebene Sendungsnummer ist nicht korrekt.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.


Weitere individuelle Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern von Postdienstleistungen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtung im Postbereich ist ein freiwilliges Verfahren und wird auf Antrag von Verbrauchern durchgeführt.

Hier können Sie einen entsprechenden Antrag bei der Schlichtungstelle Post stellen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Bitte beachten Sie: Die Erfolgsaussichten auf ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind aktuell leider sehr begrenzt. Dies sollte Sie jedoch nicht davon abhalten, entsprechende Anträge an die Bundesnetzagentur zu richten, damit der wachsende Bedarf sichtbar und messbar wird.

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