Einschreiben (allgemein)
Servicewüste Deutsche Post
bei dem o.b. Brief handelt es sich um ein Einschreiben aus den Niederlanden.Lt. Sendungsverfolgung der niederl. Post wurde dieses Einschreiben am 13.06.2019 vom niederl. Zoll freigegeben und erreichte (Sendungsverfolgung Deutsche Post) am gleichen Tag das internationale Logistikzentrum der Deutschen Post.
Seitdem liegt es dort und bewegt sich kein Stück. Es ist für mich unfassbar, dass das Einschreiben nicht weiter bearbeitet wird bzw. weiterverschickt wird.
Bei Nachfragen über die Hotline der DP wurde mir erklärt, dass nur Expressbriefe schnell bearbeitet werden, ein Einschreiben aber nicht. Die Bearbeitung könne bis zu 14 Tagen dauern - die Post der Niederlande hatte 2-3 Tage angegeben.
da dies nicht das erste mal ist, dass Sendungen - egal ob normaler Brief, Päckchen oder eben dieses Einschreiben nur mit erheblicher Verzögerungen bzw. überhaupt nicht ankommen, bin ich nunmehr sehr verärgert. Ich halte dieses Postgebaren für einen grottenschlechten Service, der in den Niederlanden immerhin mit 15 € bezahlt wurde.
Ich bin gespannt, wann das Einschreiben bei mir ankommt - wenn überhaupt. Mein Vertrauen in die Post jedenfalls ist sehr erschüttert und ich überlege mir, bei vergleichbaren Fällen direkt ein Internat. agierendes privates Konkurrenzunternehmen zu beauftragen.
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Der Kunde ist nicht im System auffindbar.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Aus unserer Sicht ist es völlig unverständlich, dass der Kunde im System nicht auffindbar sein soll, wenn er sich telefonisch oder schriftlich beschwert.
Hier ist der Briefdienstleister gefordert, das Beschwerdemanagement so zu organisieren, dass eine Bearbeitung der Beschwerden gewährleistet wird.
Ist eine Sendung verloren gegangen, können Sie auch als Empfänger die Nachforschung in Auftrag geben. Alternativ können Sie den Versender bitten, sich an das Transportunternehmen zu wenden.
Wird eine Sendung nicht innerhalb von 20 Kalendertagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert, gilt diese als verloren, wenn der Verbleib nicht ermittelt werden kann.