Einschreiben (allgemein)
Verlust des Einschreibens mit Reisepässen
Anlass: Verlust eines Einschreiben-Briefes mit 2 Reisepässen.
Absender:
[...]
Empfänger:
[...]
Inhalt: 2 Reisepässe mit neu ausgestellten Visa für Kambodscha-Reise, Reisebeginn/Abflug am 19.11.2018
08.11.2018: Einlieferung durch [...] als Einschreiben, Sendungs-Nummer: [...]
09.11.2018: Status in Sendungsverfolgung: "Die Sendung wurde am 8.11.2018 in unserem Logistikzentrum Stuttgart bearbeitet"
14.11.2018: Nachforschungsauftrag eingeleitet durch Empfänger bei Post-Hotline [...]
15.11.2018: Verlustmeldung bei Behörde [...] eingereicht (Behörde meldet als Straftat !) und Vorläufige Reisepässe ausstellen lassen
15.11.2018:: Bestätigung DPA an Absender [...], dass Nachforschungsauftrag gestartet wurde
06.12.2018: Schreiben DPA an [...], dass DPA von Verlust des Briefes ausgeht und als Schadenersatz 25€ + Porto 3,95€ erstatten wird.
Beschwerde/entstandener Schaden:
Die von der DPA angebotenen 25€ sind weit unter dem uns entstandenem Schaden/Aufwand:
- 2x 26 € = 52 € für eiligst neu besorgte Vorläufige Reisepässe
- 2x 30 USD = 53 € für zusätzlich bei Einreise nach Kambodscha zu beantragende "Visa on Arrival"
- 2x 60 € = 120 € für die nun anstehende Neubeschaffung von 2 regulären Reisepässen
- Immaterieller Schaden durch Verlust der vielen in den Pässen als Andenken gesammelten Ein- und Ausreise-Stempel und Visa
- Zusätzlicher Zeitaufwand sowie Stress um die vorausbezahlte, teure Reise trotz des Post-Verlustes 4 Tage vor Reiseantritt durch Beschaffung neuer Pässe und Visa noch zu retten
Der von der DPA erstattete Schadensersatz von 25 € entspricht zwar wohl den gültigen AGB, ist aber absolut nicht adäquat zum entstandenen Schaden !
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Der Kunde ist im System erfasst.