Einschreiben (allgemein)
Verlust des Einschreibens mit Reisepässen
Anlass: Verlust eines Einschreiben-Briefes mit 2 Reisepässen.  
 
Absender:   
[...] 
 
Empfänger: 
[...] 
 
Inhalt: 2 Reisepässe mit neu ausgestellten Visa für Kambodscha-Reise, Reisebeginn/Abflug am 19.11.2018 
 
08.11.2018:       Einlieferung durch [...] als Einschreiben, Sendungs-Nummer:  [...] 
09.11.2018:        Status in Sendungsverfolgung: "Die Sendung wurde am 8.11.2018 in unserem  Logistikzentrum Stuttgart bearbeitet" 
14.11.2018:       Nachforschungsauftrag eingeleitet durch Empfänger bei Post-Hotline [...] 
15.11.2018:        Verlustmeldung bei Behörde [...] eingereicht (Behörde meldet als Straftat !) und Vorläufige Reisepässe ausstellen lassen 
15.11.2018::       Bestätigung DPA an Absender [...], dass Nachforschungsauftrag gestartet wurde 
06.12.2018:        Schreiben DPA an [...], dass DPA von Verlust des Briefes ausgeht und als Schadenersatz 25€ + Porto 3,95€ erstatten wird. 
 
Beschwerde/entstandener Schaden: 
Die von der DPA angebotenen 25€ sind weit unter dem uns entstandenem Schaden/Aufwand: 
- 2x 26 € = 52 € für eiligst neu besorgte Vorläufige Reisepässe 
- 2x 30 USD = 53 € für zusätzlich bei Einreise nach Kambodscha zu beantragende "Visa on Arrival" 
- 2x 60 € = 120 € für die nun anstehende Neubeschaffung von 2 regulären Reisepässen 
- Immaterieller Schaden durch Verlust der vielen in den Pässen als Andenken gesammelten Ein- und Ausreise-Stempel und Visa 
- Zusätzlicher Zeitaufwand sowie Stress um die vorausbezahlte, teure Reise trotz des Post-Verlustes 4 Tage vor Reiseantritt durch Beschaffung neuer Pässe und Visa noch zu retten 
 
Der von der DPA erstattete Schadensersatz von 25 € entspricht zwar wohl den gültigen AGB,  ist aber absolut nicht adäquat zum entstandenen Schaden !
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Der Kunde ist im System erfasst.