Sonstiges
Nachsendeantrag wird nicht vollumfänglich berücksichtigt
Beschwerdebrief an Deutsche Post (auszugsweise) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
der bei Ihnen bestellte Nachsendeauftrag Nr. [...] wurde nicht vertragsmäßig ausgeführt. 
Nach den Regularien ihres Vertrages verpflichtet sich die Deutsche Post, Post nachzusenden, die sie einen Tag nach dem angegebenen Wiederzustellungsdatum erhält und die in der AGB der Deutschen Post unter 2. Leistungen der Deutschen Post spezifiziert ist. Tatsächlich wurden die ausschließlich von der Deutschen Post betroffenen Sendungen (z.B. Briefe und Dialogpost mit Umhüllung etc.) schon voll umfänglich nicht mehr nachgesendet. Nach meiner Rückkehr nach Bochum war der Briefkasten vollgestopft mit Post, die eigentlich hätte nachgesendet werden sollen, was leicht am Datumaufdruck des Absenders zu erkennen ist. Darunter waren auch wichtige Briefe mit terminrelevanten Inhalten (Zahlungstermine, Anmeldungen, Einladungen etc.), die nunmehr nicht wahrgenommen werden können. 
Bereits der am 30.07.2018 bei Ihnen bestellte Nachsendeauftrag (Auftragsnummer: [...]), wurde ebenfalls in ähnlicher Weise behandelt, so daß ich den Eindruck habe, daß am Zustellungspostamt Bochum die beauftragten Nachsendungen nicht kommuniziert, nicht berücksichtigt oder wissentlich übergangen werden.... 
Bitte lassen Sie mich wissen, was Sie nunmehr zu tun gedenken, daß die Post zukünftig korrekt nachgesendet wird bzw. wie Sie sicherstellen werden, daß die von Ihnen einzuleitenden Maßnahmen auch wirksam umgesetzt werden und ob für die aktuelle Beschwerde eine Kompensation vorgesehen ist. 
Gibt es ggf. einen Ansprechpartner am Zustellungspostamt Bochum, an den ich mich wenden kann, so daß die Ausführungen zukünftiger Nachsendungen vertragsgemäß berücksichtigt wer-den? 
[...]
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Zum Sachverhalt befinden sich zwei Reklamationen des Kunden im System.