Einwurf-Einschreiben
Erstattung bei Verlust eines Einwurf-Einschreibens erst nach nochmaliger Aufforderung
Das Einwurf-Einschreiben kam beim Empfänger nicht an. Entsprechend habe ich über die Homepage der Deutschen Post einen Nachforschungsantrag gestellt und alle relevanten Daten (auch die Bankverbindung für die Erstattung) eingetragen. Am 02.11.2018 kam per Email eine Nachricht, dass die Zustellung der Sendung nicht nachgewiesen werden kann: "Das tut uns leid." Von Erstattung des Schadensersatzes (20,- Euro) bzw. des Portos (2,85 Euro) ist keine Rede. Da dies nicht der erste Fall ist, wo ich die Deutsche Post nochmals auffordern muss, den Erstattusbetrag inkl. Porto auch tatsächlich zu überweisen (alle Daten inkl. Bankverbindung wurden bereits beim Ausfüllen des Nachforschungsantrages abgefragt!) habe ich dann ein weiteres Einwurf-Einschreiben an den Kundenservice der Deutschen Post nach Bonn geschickt und zum einen den Erstattungsbetrag des verlorenen Einwurf-Einschreibens als auch das Porto für den zweiten Brief (nach Bonn) eingefordert. Der Gesamtbetrag von 25,70 Euro wurde dann zwei Wochen nach dem Eingang des Schreiben bei der Deutschen Post in Bonn anstandslos überwiesen. Von Entschuldigung oder dergleichen ist dabei keine Rede. Dieses "Das tut uns leid" und Erstattung des Betrages erst nach nochmaliger Aufforderung hat anscheinend bei der Deutschen Post System. Um Geld zu sparen bei den Kunden, die nicht wissen, dass die Deutsche Post für Einschreiben haften muss (sofern der Inhalt nicht mehr als 20,- bzw. 25,- Euro wert ist)?
KEINE STELLUNGNAHME
Der Anbieter (Deutsche Post) hat von der Möglichkeit Stellung zu nehmen, keinen Gebrauch gemacht.