Einwurf-Einschreiben
Verstoß gegen das Briefgeheimnis
Es handelte sich hierbei um einen gelben Brief, die sog. förmliche Zustellung. Hierbei musste ich eine Frist wahren. Nur wurde der Brief an meine alte Anschrift geschickt und eingeworfen, obwohl mein Name weder am Briefkasten noch an der Klingel angebracht ist. Denn ich wohne seit über 2 Jahren nicht mehr dort. Dennoch hat der Postzusteller den äußerlich sichtbar gelben Brief eingeworfen mit dem Vermerk "Zustellung erfolgt" + Datum. Dass mein Name nicht am Briefkasten stand, hat er natürlich nicht vermerkt. Hätte die Bewohnerin nicht noch (nach 2 Jahren!) meine Kontaktdaten gehabt, wäre die Frist verstrichen gewesen, was enorme Nachteile für mich gehabt hätte. Zudem verstößt der Einwurf in einen Briefkasten, der nicht den Namen des Empfängers aufweist, gegen das Briefgeheimnis nach Art. 10 GG.
KEINE STELLUNGNAHME
Der Anbieter (Deutsche Post) hat von der Möglichkeit Stellung zu nehmen, keinen Gebrauch gemacht.