Einschreiben mit Rückschein

Juristisch relevante Briefe nie bei der Deutschen Post!

Die Sendung wurde als Einschreiben/Rückschein versandt. Es handelt sich um eine Fristsetzung für den Rücktritt von einem Kaufvertrag. Die DP hat einen (!) vergeblichen Zustellversuch unternommen und den Händler informiert, daß er den Brief in der zuständigen Filiale abholen k a n n (!!!)

Ich hatte damit gerechnet, daß die DP bei dieser Versandform falls nötig mehrere Zustellversuche unternimmt. So wie der Sendungsverlauf sich jetzt gestaltet, kann der Empfänger (Händler) einfach den Brief nicht abholen und mein – juristisch relevanter – Schritt für den Rücktritt vom Kaufvertrag ist somit hinfällig! Da kann man sich die Ausgaben für die Sendung auch sparen. Das mindeste wäre, daß die Filialmitarbeiter bei Einlieferung darauf aufmerksam machen, dsß nur ein Zustellversuch unternommen wird!!!

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Die Kundin befindet sich mit keiner Reklamation im System.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

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