Einschreiben mit Rückschein

Betrug

Einschreiben mit Rückschein versendet. Kein Rückschein, aber auf Anforderung von der Post Auslieferungsbeleg mit Empfängerunterschrift. Dann 21.07.2018 Retoure "Empfänger/ Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln." Wobei der Rückschein an einer Seite gelöst war, so dass der Absender, also ich, zu lesen war. Da es eine Annahmebestätigung gibt sowie eine Retoure, ist das ein Widerspruch in sich. Die Post dazu in einem Schreiben vom 16.08.2018: "Deshalb haben wir die Kollegen vor Ort über Ihr Anliegen informiert und mit einer Prüfung beauftragt. Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir über die Einzelheiten unserer Recherchen und Maßnahmen keine weitere Auskunft geben." Das ist gegen geltendes Recht. Die Gesamtangelegenheit ist Betrug.

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Der Nachforschungsauftrag ist abgeschlossen. Das Antwortschreiben erfolgte am 16.08.2018.

Kommentar der Verbraucherzentrale

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