Einschreiben eigenhändig

Einschreibebrief mit Originaldokumenten verloren

Ein Einschreibebrief mit Originalunterlagen für eine Fahrzeugzulassung ist nicht beim Empfänger angekommen. Status der Sendeverfolgung bis heute "Die Sendung wurde am 20.08.2018 eingeliefert."
Am 29.8. habe ich die Deutsche Post mit der Nachforschung beauftragt, diese wurde in einem Brief bestätigt mit dem Hinweis "Da die recherche mehrere Wochen dauern kann,..."

Heute erhielt ich eine E-Mail dazu:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
am 29.08.2018 haben Sie uns beauftragt, Sie per E-Mail über den abschließenden Sendungsstatus Ihres Einschreibens mit der Sendungsnummer [...] zu informieren.
Leider liegt uns bisher lediglich folgende Information zu Ihrer Sendung vor:
Die Sendung wurde am 20.08.2018 eingeliefert.
Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Ihre Sendungen den Empfänger nicht erreicht hat. Vermutlich wurde nur versäumt, die Zustellung zu dokumentieren. Wir bitten Sie, dies zu entschuldigen.
Ihr Auftrag zur Überwachung des Sendungsstatus endet mit dieser E-Mail. Wenn Sie hierzu noch Fragen haben, klicken Sie einfach hier: [...]
Mit freundlichen Grüßen
--
Ihr Kundenservice

Ich habe die Post nicht beauftragt, mich über den abschließenden Sendungsstatus zu informieren, sondern, den Brief zu finden.
Der Empfänger erhielt eine Karte von der Post mit der Aufforderung zu bestätigen, dass unser Brief dort nicht angekommen ist. Also müsste die Post wissen, dass es keine versäumte Dokumentation der Zustellung sein kann.
Auch über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Haftung/Schadensersatz kein Wort in der E-Mail.

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Der Nachforschungsauftrag wurde abgeschlossen - die Empfängererklärung war negativ. Das Antwortschreiben erfolgte am 30.08.2018.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

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