Die Deutsche Post musste die Sendung nach einer Nachforschung als verloren melden, weigert sich jedoch, das Porto für den PRIO-Brief zu erstatten. Es wird auf die AGB verwiesen, die eine Haftung ausschließen. Ich fordere ja noch nicht mal eine Haftung (z.B. für den Kaufpreis der Weihnachtskarte), aber wenn schriftlich bekannt gegeben wurde, dass keine Transportleistung erbracht wurde (Verlust der Sendung), mit welcher Berechtigung wird dann das PRIO-Porto einbehalten? [...]
Briefdienstleister
Stellungnahme des Briefdienstleitsters
Die Deutsche Post AG schreibt:
Die Sendung wurde am 22.12.2017 eingeliefert. Die internen Recherchen dauern noch an. Abschließende Antwort an Verbraucher erfolgt noch.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Auf der Informationsseite der Deutschen Post AG im Internet zum Prio-Brief heißt es unter den Häufigen Fragen: "Wir gewähren für die Zusatzleistung PRIO keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder eine Lieferfristüberschreitung. Möchten Sie eine Zusatzleistung mit einer Haftung für Verlust oder Beschädigung, wählen Sie beispielsweise das Einschreiben oder Wert national.
Können wir Ihnen jedoch nach der Einlieferung in der Filiale keine weiteren Informationen mehr zur Sendung zur Verfügung stellen, erstatten wir das Zusatzentgelt für PRIO."
In diesem Fall scheint die Sendung nach der Einlieferung nicht mehr gescannt worden zu sein, so dass die Erstattung des Zusatzentgelts durch die Deutsche Post AG selbstverständlich sein sollte.
Auch wenn es nur um Cent-Beträge geht, sollten Sie hartnäckig bleiben und auf einer Erstattung bestehen, da der Service offensichtlich nicht erbracht wurde.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Auf der Informationsseite der Deutschen Post AG im Internet zum Prio-Brief heißt es unter den Häufigen Fragen: "Wir gewähren für die Zusatzleistung PRIO keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder eine Lieferfristüberschreitung. Möchten Sie eine Zusatzleistung mit einer Haftung für Verlust oder Beschädigung, wählen Sie beispielsweise das Einschreiben oder Wert national.
Können wir Ihnen jedoch nach der Einlieferung in der Filiale keine weiteren Informationen mehr zur Sendung zur Verfügung stellen, erstatten wir das Zusatzentgelt für PRIO."
In diesem Fall scheint die Sendung nach der Einlieferung nicht mehr gescannt worden zu sein, so dass die Erstattung des Zusatzentgelts durch die Deutsche Post AG selbstverständlich sein sollte.
Auch wenn es nur um Cent-Beträge geht, sollten Sie hartnäckig bleiben und auf einer Erstattung bestehen, da der Service offensichtlich nicht erbracht wurde.