Einwurf-Einschreiben

Verlust des Schriftstückes

Bei der Sendung handelt es sich um Tickets, die in EBay gekauft wurden. Ich habe bei der Post angerufen [...]. Dort wurde mir erklärt, dass man einen Nachforschungsauftrag nur als Absender stellen kann, obwohl ich die Sendung beauftragt habend auch das Porto bezahlt habe. Ein Bild des Einlieferungsbelegs liegt mir vor. [...]

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Die Sendung wurde am 31.08.2018 zugestellt. Die Empfängererklärung wurde am 30.08.2018 versandt – Ergebnis steht noch aus. Allerdings bekommt der Absender die Nachricht. Hier meldet sich der Empfänger.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Der Verweis auf eine Nachforschung nur durch den Absender ist aus unserer Sicht in diesem Fall nicht zulässig. Auch der Empfänger kann bei Beschädigung oder Verlust dieselben Rechte geltend machen wie der Absender.

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