Einschreiben (allgemein)

Internationales Einschreiben als Inlandseinschreiben frankiert und verschwunden

[...]
DER SACHVERHALT:
Unser Einschreiben von D 30890 nach F 56220 wird in einer Post-Filiale am 10.07.2018 fahrlässig als Inlands-Einschreiben frankiert und kommt nicht an.
Wir bemerken den Fehler erst nach 10 Tagen, als der Adressat meldet, dass das erwartete Einschreiben nicht eingetroffen sei.
Die Sendungsverfolgung ergibt: "Die Sendung wurde am 11.07.2018 in unserem Logistikzentrum Frankfurt Flughafen bearbeitet." (Bis heute unveränderte)
Mehrere Telefonate unter der Servicenummer National wie auch International führen nicht weiter.
Ein Anruf bei der französischen Post ergibt, dass ihr übergebene Briefe trotz Unterfrankierung dem Adressaten gegen Nachnahme selbstverständlich zugestellt würden.
Unser am 20.07. per Kontaktformular der Deutschen Post eingereichter Nachforschungs-Auftrag wird automatisch beantwortet: "... erhalten Sie in den nächsten Tagen eine schriftliche Eingangsbestätigung mit der dazugehörigen Bearbeitungsnummer." Die schriftliche Eingangsbestätigung ist bis heute - nunmehr 15 Tage - nicht angekommen.
Unsere ausführliche Email am 24.07. an die Adressen [...] und [...] wird automatisch ähnlich beantwortet.
DER SCHADEN:
Inhalt des Einschreibens waren mehrere Fahrkarten für unseren Sohn und seine Kinder von [...] nach [...] für den 28.07.2018, ein lange geplanter Ferienbesuch. Der Besuch fiel demnach aus, mit allen Konsequenzen wie z.B. die verlorene Urlaubszeit unseres Sohnes. Inwieweit die Kosten der Fahrkarten von [...] erstattet werden, wissen wir nicht.

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Der Kunde befindet sich nicht im System.

Kommentar der Verbraucherzentrale

Individuelle Unterstützung können Sie über die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern erhalten. Diese bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

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