Einschreiben mit Rückschein

Leere Versprechungen - Rückschein nicht erhalten

Ich habe von der Deutschen Post AG die Postdienstleistung "Einschreiben mit Rückschein" in Anspruch genommen. Einen wichtigen Brief gab ich am 12.01.2018 in einer Postfiliale ab, der an das Kreisverwaltungsreferat in München zugestellt werden sollte. Dessen Eingang muss ich möglicherweise vor einem Gericht mit dem Rückschein später nachweisen.

Der Brief wurde zugestellt, der Rückschein jedoch ist verloren gegangen. Bis heute fehlt mir die originale Unterschrift des Empfängers, obwohl das so in der Produktwerbung versprochen wurde.

Darüber beschwerte ich mich bei der Hotline der Deutschen Post und man versprach mir, dass man den Rückschein nachschicken werde. Mit ihrem Schreiben vom 25.01.2018 meldeten sie sich dann und hatten im Anhang eine Fotokopie des Rückscheins angefügt.

Mit meinem Schreiben vom 26.01.2018 teilte ich der Deutschen Post mit, dass ich den Rückschein in der Form nicht akzeptieren kann, weil in der Produktwerbung wie bereits oben erwähnt die original Unterschrift versprochen wurde. Ich forderte den Rückschein daher ein und benannte
Alternativen. Auf das Schreiben gab es jedoch keine Antwort.

Ich beanstande hiermit, dass die Kundenbetreuung allgemein sehr schlecht ist bei der Deutschen Post. Dies wäre auch
nicht das Erste Mal, dass meine Sendung bei diesem Dienstleister verloren ging. In dem aktuellen Fall jedoch ist es besonders schwerwiegend.
[...]

Ist Ihnen das auch passiert?
Briefdienstleister

Stellungnahme des Briefdienstleitsters

Die Deutsche Post AG schreibt:

Eine Originalunterschrift kann nachträglich nicht mehr eingeholt werden. Eine Kopie des Auslieferungsbeleges – Ersatz Rückschein – hat die Kundin erhalten.

Der Vorgang wurde bearbeitet und am 15.03.18 eine abschließende Antwort mit Briefmarkenkulanz (2,80€) an die Kundin versandt.

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